Wichtig für Kurinteressierte
In unserem Hause, beihilfefähig und zu allen gesetzlichen wie privaten Krankenkassen zugelassen, erhalten Sie nach Beantragung durch Ihren Arzt und Genehmigung durch Ihre Krankenkasse/Beihilfe ambulante und stationäre Vorsorge-, Heil- und Rehabilitationskuren.
Für gesetzlich Krankenversicherte gilt:
Unsere Einrichtung ist nach § 124 Abs. 1 SGB V zu allen gesetzlichen Krankenkassen zugelassen, in der gemäß § 23 Abs. 2 SGB V ambulante Vorsorge- und Rehabilitationskuren durchgeführt werden können.
Im Rahmen Ihrer genehmigten Kur werden durch Ihre Krankenkasse für Sie die Kosten der kurärztlichen Behandlung in voller Höhe (Badearztschein) und die der vom Kurarzt verordneten Heilmittel (Kurmittelscheck) zu 90 % übernommen. Beides wird am Ende Ihrer Kur direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet. Die Eigenbeteiligung von 10% sowie die einmalige Praxisgebühr von 10,- sind von Ihnen vor Ort zu entrichten.
Ferner wird Ihnen ein Tageszuschuss in Höhe von bis zu 13,– nach Beendigung Ihrer Kur ausbezahlt.
Alle diese Leistungen gewährt Ihnen Ihre Krankenkasse bereits bei einer 14-tägigen Aufenthaltsdauer. Medizinisch besser sind 21 Tage (Regel-Kurdauer). In Ausnahmefällen kann auf Antrag des Kurarztes vor Ort die Kurdauer sogar noch verlängert werden.
Diese Angaben basieren auf einer Gesetzesgrundlage Stand November 2004. Änderungen und Abweichungen sind in der gegenwärtigen Situation der gesetzlichen Krankenkassen nicht ausgeschlossen. Bitte erkundigen Sie sich gegebenenfalls bei Ihrer Krankenkasse.
Für Beamte/Beihilfeberechtigte und Privatversicherte gilt:
Unsere Einrichtung ist nach § 30 der Gewerbeordnung konzessioniert und steht unter ständiger Aufsicht des Gesundheitsamts. Wir erfüllen die Voraussetzungen des § 107 Abs. 2 SGB V (Rehabilitationseinrichtungen) und sind beihilferechtlich somit eine Einrichtung der medizinischen Rehabilitation im Sinne von § 7 Abs. 5 der Beihilfeverordnung des Landes Baden-Württemberg. Gerne senden wir Ihnen auch entprechende Bescheinigungen zu.
Berechnungsgrundlage für die Kostenübernahme durch Ihre Behilfe ist unser niedrigster Tagessatz für Unterkunft, Pflege und Verpflegung von 110,- und ist von Ihrem persönlichen Bemessungssatz abhängig.
Ein Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V bzw. eine Preisvereinbarung mit einem Sozialversicherungsträger und unserer Einrichtung besteht nicht.
Berechnungsgrundlage der Arzt- und Anwendungskosten sind die beihilfefähigen Höchstsätze.
Für alle Versicherten gilt:
Anwendungen auf Rezept, von zu Hause mitgebracht, werden ebenso durchgeführt.
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